Betriebsunterbrechungsversicherung Kündigung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Betriebsunterbrechungsversicherung KündigungAuch ein Unternehmen ist trotz größter Sorgfalt nicht vor Schäden, Unfällen und Fehlern in den Betriebsabläufen gefeit. Einige der potenziellen Risiken und Gefahren kann ein Unternehmen im Rahmen der sogenannten Gewerbeversicherungen absichern. Welche Gewerbeversicherungen es gibt und worauf es dabei zu achten gilt, wird hier erklärt: Eine Versicherung im Bereich der gewerblichen Versicherungen, die sich als überaus hilfreich erweisen kann, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Unter diesem Sammelbegriff werden solche Schadenversicherungen zusammengefasst, die vor finanziellen Verlusten infolge von Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der betrieblichen Abläufe schützen.

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Kommt es beispielsweise durch einen Sturm, einen Brand, Leitungswasser oder einen Einbruchdiebstahl zu einem Sachschaden, muss ein Unternehmen seine betrieblichen Tätigkeiten nicht selten unterbrechen oder zumindest zeitweise einschränken. Während durch den Sachschaden Kosten für das Aufräumen und die Wiederbeschaffung der beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände entstehen, führt der beeinträchtigte oder unterbrochene Betrieb zu Umsatzausfällen. Gleichzeitig laufen die Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Miete, Strom, Steuern und Versicherungen jedoch weiter.

An dieser Stelle kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung ins Spiel. Durch sie sind sowohl die entgangenen Betriebsgewinne als auch die fortlaufenden Kosten während der schadensbedingten Unterbrechung abgedeckt. Dabei gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung in verschiedenen Varianten. So wird zum einen zwischen der KBU, der MBU und der GBU unterschieden. Die KBU ist eine Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung und für kleinere Unternehmen und Betriebe konzipiert. Die MBU richtet sich als Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung an mittelständische Unternehmen und die GBU findet als Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung ihre Zielgruppe in großen Betrieben. Zum anderen sind die Versicherungen nach den versicherten Risiken gegliedert. So gibt es unter anderem die Feuer-, die Maschinen-, die Transport-, die Bauleistungs-, die Elektronik-, die Montage- oder die All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung.

Möchte ein Unternehmen seine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung kündigen, um beispielsweise zu einem Anbieter mit attraktiveren Konditionen zu wechseln, ist dies mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten immer zum Ablauf einer Vertragslaufzeit möglich. Als Kündigung genügt ein kurzes, formloses Schreiben, begründet werden muss die Kündigung nicht. Wichtig ist aber, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eintrifft, denn andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Versicherungsjahr. Ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder ob nicht, entscheidet übrigens das Eingangsdatum beim Versicherer. Es zählt also nicht das Datum, auf das das Kündigungsschreiben datiert ist oder an dem es abgeschickt wurde, sondern maßgeblich ist das Datum, an dem die Kündigung beim Versicherer vorliegt. Neben der ordentlichen, fristgerechten Kündigung kann die Betriebsunterbrechungsversicherung aber unter Umständen auch vorzeitig gekündigt werden.

So ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht immer nach einem Schadenfall. Unabhängig davon, ob die Versicherung eine Leistung erbracht hat oder ob nicht, kann der Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat nach Bearbeitung des Schadenfalls außerordentlich gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden gilt aber nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer. Daneben ist eine außerordentliche Kündigung vielfach möglich, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt, ohne gleichzeitig den Versicherungsschutz zu erweitern. Auch in diesem Fall hat das Unternehmen einen Monat lang Zeit für eine Kündigung, gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung über die Prämienanhebung. Fällt das versicherte Risiko weg, beispielsweise aufgrund der Geschäftsaufgabe, ist üblicherweise eine sofortige Kündigung ohne besondere Kündigungsfristen möglich.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung – Muster für eine Kündigung

Betrieb
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift
Ort, Datum

Nummer des Versicherungsscheins: ……………………………………………………….
Genaue Bezeichnung des Tarifs: …………………………………………………………….
Kunden-/Versichertennummer: ………………………………………………………………

 

Kündigung der bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir die bei Ihnen bestehende, oben näher bezeichnete Betriebsunterbrechungsversicherung fristgerecht zum Ablauf dieses Versicherungsjahres am ………………………………

An der Unterbreitung weiterer Versicherungsangebote sind wir nicht interessiert und bitten daher ausdrücklich darum, von Kontaktaufnahmen zu Werbezwecken in jeglicher Form abzusehen.

Bitte bestätigen Sie uns diese Kündigung zeitnah schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Betrieb