Mustervorlage zur Kündigung eines Bausparvertrags bei Schwäbisch Hall

Aktualisiert am 9. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Die folgende Vorlage für die Kündigung eines Bausparvertrags bei Schwäbisch Hall wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie enthält alle wichtigen Stichwörter und Nebenstichwörter, die Sie benötigen, um Ihren Bausparvertrag rechtssicher zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass die spezifischen Details an Ihre individuelle Situation angepasst werden sollten.

Kündigung des Bausparvertrags

Vor- und Nachname: [Ihr Name] Adresse: [Ihre Adresse] Bausparvertragsnummer: [Ihre Bausparvertragsnummer] Datum: [Datum]

Schwäbisch Hall Bausparkasse AG Crailsheimer Str. 52 74523 Schwäbisch Hall

Betreff: Kündigung meines Bausparvertrags Nummer [Ihre Bausparvertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen bei Ihnen bestehenden Bausparvertrag mit der Nummer [Ihre Bausparvertragsnummer] fristgerecht zum [Datum oder nächstmöglicher Termin]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung schriftlich.

Ich bitte Sie, das angesparte Guthaben inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN] BIC: [Ihre BIC]

Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und die Berücksichtigung meiner Kündigung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift: _____________________

Vor- und Nachname: [Ihr Name]

Den Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall zu kündigen, ist eine Möglichkeit an Ihr erspartes heran zu kommen. Zunächst sollten Sie aber darüber nachdenken ob es Alternativen zur vorzeitigen Kündigung gibt. Zum einen, weil Sie bei einer vorzeitigen Kündigung möglicher weise mit Rückforderungsansprüchen seitens des Finanzamtes rechnen müssen aber auch, weil Sie so Ihren Anspruch auf ein zinsniedriges Darlehn verlieren. Vor einer Kündigung sollten Sie daher auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Bausparkassen Berater suchen. Wollen Sie trotzdem kündigen, verraten wir Ihnen hier worauf Sie achten müssen und stellen Ihnen ein kostenloses Musterkündigungsschreiben zur Verfügung, mit dem Sie schnell und sicher kündigen können.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was ist bei der Kündigung zu beachten?

Wie der Name schon sagt, dient der Bausparvertrag in erster Linie dazu, den Kauf oder den Bau einer Immobilie zu finanzieren. Anders als bei einigen anderen Anlage- oder Finanzierungsmöglichkeiten hat der Kunde absolute Sicherheit bei Vertragsabschluss. Sowohl der Guthabens Zins variiert nicht als auch der Beleihungszins steht bei Abschluss fest. Eine sichere Anlage und zugleich eine sichere Finanzierungsmöglichkeit. Ist zumindest ein gewisser Prozentsatz der Bausparsumme zusammen, so kommt eine Baufinanzierung in Betracht. Dennoch gibt es Gründe, einen abgeschlossenen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen. Das Kapital wird einfach dringend benötigt und Sie haben keine Zeit darauf zu warten bis der Vertrag in der Zuteilung ist. Sie haben auch keine andere Alternative? Aber wie genau geht so eine Kündigung des Schwäbisch Hall Bausparvertrages?
Zu unterscheiden gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Die Bausparsumme wurde nicht vollständig eingezahlt, die Mindestvertragslaufzeit ist abgelaufen.
  • Die Bausparsumme wurde nicht vollständig eingezahlt, die Mindestvertragslaufzeit ist nicht abgelaufen

Je nachdem welcher Fall vorliegt muss das Kündigungsschreiben angepasst werden. Grundsätzlich bedarf es bei der Kündigung gar keiner Form. Diese kann auch mündlich gegenüber Ihrer Bank erklärt werden. Eine –beweisbare- schriftliche Form ist jedoch vorzuziehen. Das Kündigungsschreiben sollte dann folgende Punkte enthalten um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

  • Ihr Name sowie Ihre Adresse
  • Ihre Bausparnummer
  • Ein Satz, aus dem hervorgeht, dass Sie (und was Sie) kündigen wollen
  • Die konkrete Angabe zum Kündigungszeitpunkt, hilfsweise reicht ein „fristgerecht“
  • Der Widerruf von einer Lastschriftermächtigung
  • Die Bitte um eine Bestätigung der Kündigung, am besten mit einer Fristsetzung
  • Natürlich sollte Ihre Unterschrift nicht fehlen

 

Kostenloses Musterschreiben: Vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages bei der Schwäbisch Hall

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

______________________________________________________________
Empfänger:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall Ort, Datum

Vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag vorzeitig zum __.__.____
Bausparnummer:

Die Ihnen erteilte Lastschriftvollmacht wird zum Beendigungsdatum entzogen.

Bitte bestätigen Sie mir dieses Kündigungsschreiben sowie den Termin an dem die Bausparsumme ausgezahlt wird, schriftlich binnen zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen
handschriftliche Unterschrift

Musterschreiben: Vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bei der Schwäbisch Hall

Der Bausparvertrag ist grundsätzlich ein auf Dauer angelegter Vertrag. Anders als sonst üblich, ist dieser aber in Grunde jederzeit kündbar. Auch hier unterscheidet man verschiedene Fälle.

 

Den Schwäbisch Hall Bausparvertrag vor der Zuteilungsreife kündigen: ist eine sofort Auszahlung möglich?

Der Bausparvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Wie lange die Kündigungsfrist ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Hier sollten Sie unbedingt einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Das Guthaben wird inklusive der Zinsen und eventueller Bonus ausgezahlt. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so fallen Vorschusszinsen an. Bei einer Kündigung innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren müssen zudem die staatlichen Vergünstigungen zurückerstattet werden. Auch dann, wenn das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Wird der Vertrag unter diesen Umständen gekündigt, so haben Sie außerdem keinen Anspruch auf ein Darlehn.
Bedenken Sie: Wenn Sie mindestens 20% der Bausparsumme eingezahlt haben, dann können Sie den Bausparvertrag auch in die Zuteilung bringen. Unter Umständen ist dieses Ziel gar nicht so fern? Lassen Sie sich von Ihrem Bausparkassenmitarbeiter beraten!

Damit Ihr Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuteilungsantrag gestellt
  • Mindestlaufzeit 18 Monate
  • Mindestguthaben von 30, 40 bzw. 50% der Bausparsumme
  • ausreichende Bewertungszahl

Der Stichtag für die Zuteilung ist jeweils der letzte Tag des Monats. Wenn Ihrer Zuteilung zugestimmt wird, erfolgt die Auszahlung am letzten Tag des übernächsten Monats. Wenn Ihrem Antrag auf Zuteilung nicht zugestimmt werden kann, verliert Ihr Antrag jedoch nicht seine Wirkung. Dann wird jeden Monat erneut geprüft ob die Voraussetzungen vorliegen bis die Auszahlung erfolgen kann.

Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: wann kommt das Geld?

Sie haben Ihren Bausparvertrag gekündigt und fragen sich nun, wann Ihr Geld überwiesen wird? Das hängt davon ab ob Sie fristgerecht gekündigt haben oder ob der Bausparvertrag in der Zuteilung ist.
Kündigen Sie fristgerecht, so bekommen Sie Ihr Geld nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgezahlt. Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, zahlt die Schwäbisch Hall nach zwei Monaten aus. Kündigen Sie fristlos, bekommen Sie Ihr Geld sobald die Kündigung vorliegt.

Kündigung per Email, Fax oder online

Die Kündigung des Bausparvertrages können Sie formlos auch per Fax versenden. Sogar eine mündliche Kündigung gegenüber Ihrem Bankberater ist möglich. Online geht die Kündigung ihres Bausparvertrages derzeit nicht.

Die wichtigsten Anschriften und Telefonnummern im Überblick

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791 46 44 44

 

Bausparvertrag: Kündigung durch die Schwäbisch Hall

Baugrund, Grundstck, Baugrundstck, Hausbau, Bau, ImmobilieSie haben vor Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen und dieser befindet sich nun schon seit gut 10 Jahren in der Zuteilung? Bislang haben Sie aber das Geld nicht gebraucht und den Bausparvertrag ruhen lassen und die vereinbarten Zinsen auf Ihr Guthaben weiter angenommen. Nun haben Sie von Seiten der Schwäbisch Hall eine Kündigung erhalten? Wie sieht hier die rechtliche Handhabe aus? Können Sie überhaupt etwas dagegen tun?
Ein Bausparvertrag dient dem Grundgedanken nach der Finanzierungen eines Immobilienkaufs oder –baus. Man sichert sich mit dem Vertrag einen bestimmten Zinssatz und hofft, damit später weniger Zinsen zahlen zu müssen als zum späteren Zeitpunkt. Nun kann es aber passieren, dass das Zinsniveau fällt und Sie über andere Darlehnsverträge günstigere Zinssätze bekommen. Was tun? In den meisten Fällen werden Sie Ihren Kredit anderweitig abschließen und, falls Sie das angesparte Geld nicht zwingend brauchen, dieses auf dem Bausparkonto ruhen lassen um die Guthabens Zinsen weiterhin zu bekommen. Das kann sich lohnen, denn der Guthabens Zins orientiert sich an dem Darlehnszins und wird entsprechend höher sein, als anderweitig angeboten.

Nun wird Ihnen die Bausparkasse Schwäbisch Hall irgendwann aber kündigen. Denn die Guthabens Zinsen sind für die Schwäbisch Hall auf Dauer zu hoch, sie schmälern den Gewinn. Aber geht das? Grundsätzlich steht auch der Bausparkasse ein Kündigungsrecht zu. Aber nur unter bestimmten –engen- Voraussetzungen. Das der Gewinn der Schwäbisch Hall geschmälert wird, zählt nicht hinzu. Aber die Schwäbisch Hall begründet es anders. Ein Bausparvertrag sei nicht allein zum Sparen, sondern auch zum Kredit aufnehmen gedacht. An diesem Kredit hat der Kunde aber kein Interesse, da die Zinsen zu hoch seien. Ergo: Der Zweck des Bausparvertrages wird nicht erfüllt und daher ist die Kündigung zulässig. Klingt zunächst einmal einleuchtend. Ob die Schwäbisch Hall allerdings damit Recht bekommt, muss das Gericht entscheiden. Wenn auch Ihnen eine Kündigung ins Haus flattert, sollten Sie zunächst einmal schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist ist nur sehr kurz, Sie sollten also schnell handeln. Als nächsten Schritt sollten Sie entweder Rat bei der Verbraucherschutzzentrale suchen oder einen Anwalt damit betrauen. Letzten Endes landen solche Fälle vor Gericht- zumindest bis das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung dazu fällt.