Mustervorlage zur Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen

Aktualisiert am 9. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Die folgende Vorlage für die Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie enthält alle wichtigen Stichwörter und Nebenstichwörter, die Sie benötigen, um Ihre vermögenswirksamen Leistungen rechtssicher zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass die spezifischen Details an Ihre individuelle Situation angepasst werden sollten.

Kündigung der vermögenswirksamen Leistungen

Vor- und Nachname: [Ihr Name] Adresse: [Ihre Adresse] Kundennummer: [Ihre Kundennummer] Datum: [Datum]

[Name des Anbieters der vermögenswirksamen Leistungen] [Adresse des Anbieters]

Betreff: Kündigung meiner vermögenswirksamen Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine vermögenswirksamen Leistungen (VL-Vertrag) mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] fristgerecht zum [Datum oder nächstmöglicher Termin]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung schriftlich.

Ich bitte Sie, die bis dahin angesammelten Beträge auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN] BIC: [Ihre BIC]

Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und die Berücksichtigung meiner Kündigung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift: _____________________

Vor- und Nachname: [Ihr Name]

Mit vermögenswirksamen Leistungen sind in der Regel Bausparverträge oder auch Wertpapiersparen gemeint. Im Bereich der Bausparverträge bekommen Sparer in der Regel hohe Zuschüsse durch den Staat. Außerdem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit dem Arbeitgeberanteil daran. Doch manchmal kommt man nicht umhin, einen solchen Vertrag aufzulösen oder zu kündigen. Vielleicht ist das Geld gerade etwas knapper, weil der Arbeitsplatz verloren gegangen ist. Der Vertrag ist damit zum einen nicht mehr bezahlbar. Zum anderen liebäugeln viele mit dem manchmal üppigen Betrag, der bereits angespart wurde. Doch, geht die Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen überhaupt? Gibt es hier Risiken? Wir klären auf.

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Wann kann man vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Im Grunde ist ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen ein „auf Dauer angelegter Vertrag“. Dennoch ist es möglich diesen nach einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten zu kündigen. Etwas juristisch können, bedeutet aber nicht unbedingt auch ein „sollen“. Das Problem hier wird in der Regel sein, das vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren die Kündigung dazu führen wird, das sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen müssen. So verlangt das Finanzamt alle Vermögenszulagen zurück. Diese wurde gewährt, um Vermögen langfristig zu bilden. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass jede Privatperson gefördert wird, die sich selbst darum bemüht Vermögen anzuhäufen. Denn das führt langfristig dazu, dass diese Menschen seltener auf die Unterstützung von öffentlichen Geldern angewiesen sind. Diese vorausplanenden Menschen sollen belohnt werden. Wird nun der Vertrag vorzeitig gekündigt, widerspricht es dem eigentlichen Zweck und die Förderung wird zurück verlangt. Die Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen sollte daher steht’s die „letzte Möglichkeit“ sein. Besser ist es, wenn Sie den Vertrag nach Möglichkeit „ruhen“ lassen. Sie informieren den Vertragspartner darüber, dass Sie bis auf weiteres von der weiteren Zahlung absehen werden. Wenn es Ihnen wieder möglich ist, können Sie die Zahlungen wieder aufnehmen. Falls das nicht passiert, ist das aber auch nicht weiter schlimm. Warten Sie die Sperrfrist von 7 Jahren ab und lassen Sie sich den Betrag dann auszahlen.

Wann kann man vermögenswirksame Leistungen kündigen?

– Grundsätzlich jederzeit möglich

Gibt es Fristen zu beachten?

– Ja, Fristen variieren je nach Vertrag und Anbieter

Kann man VL-Verträge vorzeitig kündigen?

– Ja, unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

– Zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung

Kann man VL-Verträge bei Arbeitsplatzwechsel mitnehmen?

– Ja, unter bestimmten Bedingungen möglich

Kann man einen VL-Vertrag ruhen lassen?

– Ja, oft möglich, aber abhängig vom Vertrag

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?

– Umschichtung des Geldes oder Anlage in andere Produkte

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

– Verlust der staatlichen Zulagen und Steuervorteile

Wie wird die Kündigung durchgeführt?

– Schriftlich und unter Angabe der Gründe

Wer ist der Ansprechpartner bei Fragen zur Kündigung?

– Der Anbieter des VL-Vertrags

Vermögenswirksame Leistungen kündigen nach Sperrfrist

Besser ist es, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen erst nach der Sperrfirst von 7 Jahren kündigen. Dann können Sie die Kündigung aussprechen und bekommen ihr gesamtes Erspartes inklusive aller Zulagen ausgezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie arbeitslos werden, können Sie vermögenswirksame Leistungen ausnahmsweise kündigen ohne die Rückforderung von Zulagen befürchten zu müssen. Dafür muss die Arbeitslosigkeit jedoch mindestens seit einem Jahr bestehen.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen bei Heirat

Auch wenn Sie heiraten und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt seit mindestens zwei Jahren besteht, können Sie den Vertrag kündigen ohne eine Rückzahlung der Zulagen fürchten zu müssen.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen bei Aufnahme einer Selbstständigkeit

Sie haben den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt. Dann brauchen Sie vor allem zu Beginn jeden Cent. Jetzt können Sie den Vertrag für vermögenswirksame Leistungen problemlos, ohne das abwarten der Sperrfrist, kündigen und bekommen das Ersparte inklusive der Zulagen ausgezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen: eine Anleitung

Sie wollen Ihre vermögenswirksamen Leistungen kündigen und sind sich nicht sicher wie das geht? Wir haben eine Anleitung dafür zusammengestellt.
Sie können ein Kündigungsschreiben aufsetzen in dem folgende Punkte enthalten sind:

  • Ihre Anschrift sowie der vollständige Name
  • Ihre Vertragsnummer
  • Ein „ich kündige“
  • Soweit möglich: die Benennung des Kündigungstermins
  • falls nicht möglich: ein fristgerecht mit der Bitte den Termin schriftlich zu benennen
  • Die Rücknahme einer Lastschriftermächtigung
  • Ihre Unterschrift

Das Schreiben können Sie handschriftlich aufsetzen oder maschinell, vergessen Sie aber die handschriftliche Unterschrift darunter nicht. Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht kennen oder sich hier nicht sicher sind, so tragen Sie am besten die „Kündigung zum nächst möglichen Termin“ ein. Die Kündigungsfrist hängt vom Anbieter Ihres Vertrages ab. Das Schreiben stellen Sie Ihrem Vertragspartner am besten mit der Post oder persönlich zu. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass der Brief auch ankommt, stellen Sie ihn als Einschreiben zu. Ob Sie den Vertrag auch per Fax oder Mail kündigen können, regelt ebenfalls Ihr Vertrag. Die Unterscheidung liegt hier darin, ob die Textform oder die Schriftform gefordert wird. Im ersten Fall können Sie die Kündigung problemlos per Fax versenden. Beim Schriftformerfordernis müssen Sie den Brief mit einer originalen Unterschrift versehen.
Wir machen es Ihnen einfach. Verwenden Sie einfach unser kostenloses Kündigungsschreiben. Damit ist diese Aufgabe schnell und sicher gelöst.

Muss man vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Strassenschild 33 - VorsorgeGrundsätzlich nicht. Vermögenswirksame Leistungen werden in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag angespart und dann bekommen Sie von Ihrem Vertragspartner, zum Beispiel der Bank, die Information, dass Ihr Vertrag „zuteilungsreif“ ist. Zeitgleich erhalten Sie ein Dokument um Ihr Vermögen abzurufen. Die Kündigung durch Sie ist also nicht notwendig.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen: Ein Muster

Eine anwaltliche Beratung wir durch die Verwendung dieses Musterschreibens nicht ersetzt. Passen Sie die Vorlage auf Ihr Profil an.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________
Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer
PLZ/ Ort Ort, Datum
Vorzeitige Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
den Vertrag mit der Vertragsnummer ____ kündige ich vorzeitig zum ____.

Die Lastschriftvollmacht verliert zeitgleich die Wirkung für die Zukunft.

 

Bitte bestätigen Sie mir dieses Kündigungsschreiben sowie den Termin, an dem die Sparsumme ausgezahlt wird, brieflich binnen 2 Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen
__________________________
handschriftliche Unterschrift

Musterschreiben: Vorzeitige Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen als Word Datei(rtf) zum Downloaden

FAQ

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

– Sparleistungen des Arbeitgebers

Was ist der Zweck der vermögenswirksamen Leistungen?

– Förderung des Vermögensaufbaus

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

– meist 7 Jahre

Kann ein VL-Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

– ja, unter bestimmten Bedingungen

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

– Rückzahlung der Arbeitnehmersparzulage

Wie kündigt man einen VL-Vertrag?

– schriftlich beim Arbeitgeber

Welche Fristen gelten für die Kündigung?

– Vertragliche oder gesetzliche Fristen

Wie lange dauert es, bis die Kündigung wirksam wird?

– meist zum nächsten Quartalsende

Kann man die vermögenswirksamen Leistungen auf einen anderen Anbieter übertragen?

– ja, unter bestimmten Bedingungen

Was passiert mit dem angesparten Vermögen bei einer Kündigung?

– Auszahlung an den Arbeitnehmer

Muss das angesparte Vermögen versteuert werden?

– Ja, es unterliegt der Abgeltungssteuer

Gibt es Ausnahmen von der Abgeltungssteuer?

– Ja, bei bestimmten Anlageformen

Welche Anlageformen sind von der Abgeltungssteuer befreit?

– z.B. Bausparverträge oder Riester-Verträge

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

– bis zu 40 Euro pro Monat

Unter welchen Bedingungen erhält man die Arbeitnehmersparzulage?

– z.B. Einkommensgrenzen

Was passiert mit der Arbeitnehmersparzulage bei Kündigung des VL-Vertrags?

– Rückzahlung an den Staat

Kann man die Arbeitnehmersparzulage auch anderweitig nutzen?

– Ja, z.B. als Tilgung von Baufinanzierungen

Wie hoch ist der maximale Sparbetrag pro Jahr?

– 470 Euro

Wer kann vermögenswirksame Leistungen beantragen?

– Arbeitnehmer mit entsprechendem Tarifvertrag oder Vereinbarung

Kann man vermögenswirksame Leistungen auch selbstständig beantragen?

– Nein, nur über den Arbeitgeber