Auslandskrankenversicherung kündigen

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Auslandskrankenversicherung kündigenEine Reise ins Ausland sorgt regelmäßig für Vorfreude, Aufregung und Spannung. Im Urlaub warten ein neues Land, eine fremde Kultur und eine andere Sprache, es kann Historisches und Interessantes entdeckt werden oder es kann ein Verwöhn- und Erholungsprogramm mit Sonne, Strand und Meer auf dem Programm stehen. Nur wenige denken bei all der Vorfreude auf den bevorstehenden Auslandsaufenthalt an ihre Gesundheitsvorsorge. Die Freude kann jedoch schnell dahin sein, wenn sich ein Arztbesuch nicht vermeiden lässt oder wenn der Urlaub statt in der schönen Hotelanlage in einem Krankenhaus endet.

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Dabei muss es gar nicht immer ein größerer Unfall oder eine akute Erkrankung wie beispielsweise ein Herzinfarkt sein. Schon das andere Klima, eine weniger gute Wasserqualität oder das ungewohnte Essen können erhebliche Beschwerden hervorrufen. An dieser Stelle kommt die Auslandskrankenversicherung ins Spiel, die die Arzt- und Krankenhauskosten übernimmt.

Nun werden einige vielleicht fragen, weshalb sie überhaupt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen sollten, schließlich sind sie ja in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert. Es ist zwar richtig, dass der Versicherungsschutz der normalen Krankenversicherung auch im Ausland gilt, aber eben nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies ist in den meisten europäischen Ländern der Fall. Bei einem Auslandsaufenthalt in einem Land, mit dem kein Abkommen besteht, greift auch der Schutz der deutschen Krankenversicherung nicht. Aber selbst wenn der Versicherungsschutz am Urlaubsort besteht, kommt hinzu, dass deutsche Krankenkassen nur die Kosten übernehmen, die sie auch in Deutschland bezahlt hätten. Sind die Behandlungskosten im Ausland teurer, muss der Reisende die Differenz aus eigener Tasche finanzieren.

Auslandskrankenversicherungen werden in den unterschiedlichsten Varianten angeboten, so dass es mitunter recht schwierig sein kann, einen passenden Tarif auszuwählen. Zwar sind Auslandskrankenversicherungen generell vergleichsweise kostengünstig, aber entscheidender als der Preis ist, dass die Auslandskrankenversicherung zu den eigenen Bedürfnissen passt. Ein wichtiges Kriterium in diesem Zusammenhang ist der Versicherungsumfang. Die meisten Auslandskrankenversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und Verbandsmaterialien, den Rücktransport nach Hause sowie die Überführung, falls der Versicherungsnehmer verstirbt. Nicht bezahlt hingegen werden üblicherweise Behandlungen von Vorerkrankungen, von psychischen Krankheiten sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Der Versicherungsumfang kann von Versicherer zu Versicherer jedoch recht unterschiedlich ausfallen, so dass sich hier ein Blick ins Kleingedruckte lohnt. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert und wer verreist. So können Auslandskrankenversicherungen zusammen mit einer Reise und nur für diese Reise, für einen längeren Auslandsaufenthalt oder als Jahrespolice abgeschlossen werden. Außerdem gibt es Versicherungen unter anderem für Alleinstehende, für Schüler und Studenten oder für Familien.

Ist der Auslandsaufenthalt vorbei, stellt sich die Frage, ob und wie die Auslandskrankenversicherung gekündigt werden muss. Dabei kommt es darauf an, in welcher Form die Versicherung abgeschlossen wurde. Wurde die Auslandskrankenversicherung bei der Reisebuchung abgeschlossen und auch nur für diese eine Reise vereinbart, endet der Versicherungsvertrag automatisch mit dem Ende der Reise. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Wurde die Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice abgeschlossen, muss sie gekündigt werden. Andernfalls verlängert sie sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Welche Kündigungsfrist dabei eingehalten werden muss, steht in den Vertragsbedingungen. Vielfach beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, es gibt aber auch Verträge, die eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsehen. Als Kündigung genügt ein kurzes Schreiben, das nicht begründet werden muss. Unter welchen Bedingungen auch eine vorzeitige Kündigung in Frage kommt, ergibt sich ebenfalls aus den Vertragsbedingungen.

 

Musterbeispiel: die Auslandskrankenversicherung kündigen

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherer
Anschrift
Ort, Datum

 

Kündigung der bestehenden Auslandskrankenversicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die bei Ihnen bestehende Auslandskrankenversicherung

Genaue Bezeichnung des Tarifs: ………………………………………………….
Versicherungsscheinnummer: ……………………………………………………..
Kunden-/Versichertennummer: ……………………………………………………

fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Vertragsende. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter verbindlicher Angabe des Vertragsendes schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Versicherungsnehmer