Außerordentliche Kündigung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Arbeitslos - was nun?Was ist eine außerordentliche Kündigung? Als juristischer Laie ist man hier oft überfragt, spuken doch auch noch Begriffe wie „fristlose“ Kündigung im Hinterkopf umher. Zu Recht fragen Sie sich, ist es das gleiche? Wird denn nicht auch bei der außerordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist nicht eingehalten? Unter Umständen ja. Und um die erste Frag vorweg zu beantworten. Jede fristlose Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung. Aber, nicht jede außerordentliche Kündigung ist auch fristlos.
Grundsätzlich kann jede Partei außerordentlich Kündigen. Da es in der Praxis weit häufiger vorkommt, dass der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung ausspricht, wird im Weiteren hauptsächlich von dieser Fallkonstruktion ausgegangen.

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Die Bedeutung der außerordentlichen Kündigung

In Abgrenzung zur ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung. Diese wird ausgesprochen, wenn die ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Dies ist etwa der Fall, wenn der Mitarbeiter unkündbar ist. Unkündbar sind:

  • Schwangere,
  • Arbeitnehmer die einen befristetet Vertrag haben,
  • Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit,
  • Betriebsräte.

Gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Gründe sprechen also gegen eine Kündigung. Dennoch muss das Unternehmen eine Möglichkeit haben, einen Mitarbeiter zu entlassen. Wenn etwa der Betrieb schließt oder dem Mitarbeiter grobe Verstöße gegen seine (vertraglichen) Pflichten vorgeworfen werden. Dem Arbeitgeber ist es unter diesen Umständen nicht zumutbar, weiterhin an den Arbeitsvertrag gebunden zu sein.
Die außerordentliche Kündigung muss im Übrigen nicht fristlos erfolgen. In der Praxis wird tatsächlich eine Kündigungsfrist „unterstellt“ an die sich alle Beteiligten halten. Die Dauer hängt von den tariflichen, gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen ab.

Welche (gesetzlichen) Vorschriften müssen bei der außerordentlichen Kündigung beachtet werden?

Gesetzlich ist die fristlose Kündigung in § 626 BGB geregelt. Tatbestandlich ist hier ein wichtiger Grund notwendig, der es der kündigenden Partei unmöglich macht, die reguläre Kündigungsfrist oder das Auslaufen des Vertrages abzuwarten. Weiterhin muss, soll der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden, die Kündigung zeitnah, sobald der wichtige Grund bekannt wird, ausgesprochen werden. Der Hintergrund dieser Regelung ist der, dass der Gesetzgeber den Umstand, dass jemand von solch einem wichtigen Grund Kenntnis hat aber zunächst abwartet, vermeiden wollte. Diese Personen sind nicht schutzwürdig.

 

Wann kann der Arbeitgeber „verhaltensbedingt“, also aufgrund von einem rechtswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers kündigen?

Jedem Arbeitsvertrag liegen Rechte und Pflichten zugrunde an die beide Parteien gebunden sind. Eine der Pflichten vom Arbeitgeber ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Der Arbeitnehmer hingegen ist zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Eine Nebenpflicht daraus ist auch, die genaue Zeiterfassung der Arbeitszeit. Wenn nun der Arbeitnehmer es damit nicht so genau nimmt und beispielsweise regelmäßig über einen langen Zeitraum seine Pausen nicht erfasst und zeitgleich früher geht als das sein Stundenzettel vermuten lässt, so stellt es strafrechtlich einen Betrug dar. Ein solcher Fall wird wahrscheinlich eine verhaltensbedingte, außerordentliche Kündigung legitimieren.
Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass folgende Punkte zwingend vorliegen müssen, um eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtmäßig auszusprechen. Verdeutlicht wird dies anhand oben genannten Beispiels.

1.) Der Pflichtverstoß muss vorsätzlich oder zumindest fahrlässig, rechtswidrig begangen worden sein. Rechtfertigende Umstände dürfen nicht vorgelegen haben. Hier reicht es auch aus, dass der Pflichtverstoß nur objektiv rechtswidrig ist. Den Beweis, dass dieser durch rechtfertigende Umstände im Einzelfall anders zu beurteilen ist, muss der gekündigte führen.
Beispiel: die dauerhaft falsche Zeiterfassung wurde absichtlich vorgenommen, damit dem Arbeitnehmer mehr Freizeit bleibt. Der Betrug an seinem Arbeitgeber ist rechtswidrig. Damit liegt dieser Punkt vor. Rechtfertigende Umstände lägen vor, wenn der Arbeitnehmer durch seinen Vorgesetzten dazu aufgefordert worden wäre, die Stunden so zu erfassen.

2.) Die außerordentliche Kündigung muss verhältnismäßig sein.
Beispiel: Der Arbeitnehmer hat vor seinen Kollegen damit geprahlt, das Unternehmen seit Jahren durch die falsche Zeiterfassung zu betrügen und fordert Kollegen dazu auf, es ihm gleich zu tun. Sicher könnte man in diesem Beispiel anbringen, das eine Abmahnung auszusprechen wäre. Zumindest die reguläre Kündigungsfrist könnte eingehalten werden. Aber das Verhalten des Arbeitnehmers ist so Geschäftsschädigend, das hier davon ausgegangen werden kann, dass die außerordentliche Kündigung verhältnismäßig ist.

3.) Weiterhin müssen die Interessen beider Beteiligter gegeneinander abgewogen werden.
Beispiel: Der Arbeitnehmer muss bei einer außerordentlichen Kündigung nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes fürchten, auch eine Sperre bei Leistungsbezügen durch die Arbeitsagentur ist wahrscheinlich. Dagegen ist dem Arbeitgeber seit vielen Jahren ein erheblicher Verlust an Arbeitszeit und damit auch am Firmenvermögen ergangen. Nun muss, damit die Kündigung rechtmäßig ist, die Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Im vorliegenden Beispiel kann das wahrscheinlich angenommen werden. Nicht nur der Verlust des Arbeitnehmers schlägt hier ins Gewicht, auch das Anstacheln von Kollegen, es dem Arbeitnehmer gleich zu tun, wird das Interesse des Arbeitgebers an der außerordentlichen Kündigung überwiegen.

4.) Schlussendlich muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen, nach Kenntnis von den Umständen die zur außerordentlichen Kündigung befähigen, erklärt werden. In der Praxis gibt es hier oft Schwierigkeiten im Hinblick auf den Zeitpunkt an dem die Umstände bekannt wurden. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, wessen Kenntnis dem Unternehmen zugerechnet werden darf. So wird wohl die Kenntnis darüber von gleichgestellten Kollegen nicht ausreichen, aber wohl die Kenntnis darüber durch einen Team- oder Bereichsleiter.

Gibt es Pflichtverstöße die immer zu einer außerordentlichen Kündigung führen?

Das Gesetz regelt den Pflichtverstoß nicht. In der Rechtsprechung haben sich aber einige Fälle herauskristallisiert, die wahrscheinlich zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Dazu gehören:

  • Sexuelle Belästigung
  • Beleidigungen
  • Tätliche Angriffe
  • Ernsthafte Arbeitsverweigerungen
  • Geschäftsschädigung
  • Selbstbeurlaubung
  • Diebstahl und Betrug

 

Insbesondere den Arbeitnehmer befähigen auch folgende Pflichtverstöße zur außerordentlichen Kündigung:

  • Ständige Verzögerung oder ausbleibende Lohnzahlungen
  • Verstöße gegen die Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben

 

Muss für eine außerordentliche Kündigung immer ein Pflichtverstoß vorliegen?

Nein, die außerordentliche Kündigung wird in der Praxis auch oft ausgesprochen, wenn betriebsbedingt gekündigt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer unkündbar ist, aber der Betrieb stillgelegt wird. Das Verhalten des Arbeitnehmers wird dadurch in keiner Weise beanstandet.

 

Musterkündigungsschreiben: außerordentliche Kündigung

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

hiermit kündige/n ich/wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich zum (fristlos oder unter Einhaltung einer Frist bei unkündbaren Mitarbeitern)…, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Ansonsten kann die Bundesagentur für Arbeit den nahtlosen Bezug von Lohnersatzleistungen verweigern. Liegen zwischen dem Zeitpunkt indem Sie Kenntnis von der Kündigung erlangt haben und dem Kündigungszeitpunkt weniger als drei Monate, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, arbeitssuchend melden.

Eine persönliche Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit ist nicht sofort notwendig. Hierzu reicht die schriftliche Anzeige unter Angabe Ihrer persönlichen Daten aus.

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

 

____________________________________________________

 

Empfangsbestätigung:

Ich habe die Kündigung (Seite 1 dieses Dokuments) erhalten am: ……………

 

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

 

Musterschreiben: außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Paragraph PuzzlestckFazit:

Die außerordentliche Kündigung ist als „letztes Mittel“ manchmal einfach notwendig um weiteren Schaden zu verhindern. Dem gekündigten muss nicht mitgeteilt werden, warum er gekündigt wird, es sein denn, dieser besteht darauf. Ansonsten, ist der Arbeitgeber auch bei der außerordentlichen Kündigung an die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften gebunden. Werden diese missachtet, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Dieser Beitrag ersetzt nicht die juristische Beratung. Wenn Sie eine außerordentliche Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat suchen. Denn die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt auch hier nur drei Wochen ab Kenntnis.