Bundeswehrverband kündigen: Mustervorlage und Tipps

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Infos zu Bundeswehrverband kündigen
Wenn Sie beim Bundeswehrverband kündigen wollen, hilft Ihnen unser Musterbrief.

Ihre Dienstzeit ist zu Ende, Sie haben für sich mit dem Thema Bundeswehr abgeschlossen, Sie müssen sparen: Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie über einen Austritt aus dem Deutschen Bundeswehrverband nachdenken. Da die Mitgliedschaft immer freiwillig ist, bleibt es auch Ihre Entscheidung, ob und wie lange Sie dem Verband angehören. Möchten Sie austreten, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft im Bundeswehrverband kündigen. Wie das geht und was Sie bei einer Kündigung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Mitgliedschaft im Bundeswehrverband ist freiwillig.
  • Das Ende Ihrer Dienstzeit oder Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Bundeswehr hat nicht zur Folge, dass Ihre Mitgliedschaft endet.
  • Möchten Sie aus dem Bundeswehrverband austreten, müssen Sie schriftlich kündigen.
  • Eine Kündigung ist immer zum Ende eines Quartals möglich.
  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
  • Sie können die Kündigung per Brief, aber auch in elektronischer Form erklären.

Der Bundeswehrverband vertritt die Interessen aller Bundeswehr-Angehörigen. Er setzt sich für Soldaten, zivile Mitarbeiter und auch Ehemalige ein, wenn es um Fragen zum Dienst-, Versorgungs- und Sozialrecht geht. Außerdem beteiligt sich der Verband an Debatten zur Sicherheits- und Gesellschaftspolitik. Und wenn die Regierung Entscheidungen trifft, die die Bundeswehr betreffen, wird der Verband dazu gehört.

Die Mitgliedschaft im Bundesverband ist freiwillig. Und so wie Sie eintreten können, können Sie auch wieder austreten. Wir erklären, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundeswehrverband kündigen wollen.

Deutscher Bundeswehrverband – was genau ist das?

Der Deutsche Bundeswehrverband ist im Prinzip mit dem vergleichbar, was eine Gewerkschaft auf dem zivilen Arbeitsmarkt ist. Denn der Verband ist eine Interessenvertretung für alle Menschen, die der Bundeswehr direkt oder indirekt angehören.

Als Institution setzt sich der Verband für die Rechte und die Belange von aktiven und ehemaligen Soldaten, Reservisten, deren Angehörigen und zivilen Mitarbeitern ein. Mitglieder können Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Außerdem haben sie durch den Mitgliedsbeitrag kostenlosen Rechtsschutz und eine Diensthaftpflichtversicherung.

Und die Mitglieder bekommen das Magazin “Die Bundeswehr”. Mit einer Auflage von rund 155.000 Stück ist das Magazin die größte Soldaten-Zeitschrift in Deutschland.

Gegründet wurde der Verband im Juli 1956. Damals schlossen sich zum ersten Mal Soldaten aller Dienstgrade zu einer demokratischen Berufsorganisation zusammen. Heute ist der Bundeswehrverband ein eingetragener Verein mit über 200.000 Mitgliedern. Sein Sitz befindet sich in Berlin.

Der Verband vertritt überparteilich die beruflichen, sozialen und ideellen Interessen seiner Mitglieder. Doch das macht er nicht nur in Deutschland, sondern auch auf internationaler Ebene. Dafür arbeitet der Bundeswehrverband mit anderen europäischen Verbänden zusammen.

In Deutschland wiederum ist der Verband die Spitzenorganisation der Soldaten. Aus diesem Grund nimmt er teil, wenn die Regierung gesetzliche Regelungen auf den Weg bringt, die die Bundeswehr betreffen. Dann versucht der Verband, die Entscheidungen so zu beeinflussen, dass sie im Sinne seiner Mitglieder ausfallen.

Wer kann Mitglied im Bundeswehrverband werden?

Mitglied im Bundeswehrverband können aktive und ehemalige Zeitsoldaten, Wehrdienstleistende, Berufssoldaten und Reservisten werden. Gleiches gilt für Beamte, angestellte Arbeitnehmer und Azubis der Bundeswehr.

Daneben ist eine Mitgliedschaft für Familienmitglieder und Hinterbliebene von Bundeswehr-Angehörigen möglich. Und zu guter Letzt können auch die Personen in den Bundeswehrverband eintreten, die die Ziele unterstützen und den Verein fördern möchten.

Dabei ist die Mitgliedschaft freiwillig. Wenn Sie der Bundeswehr angehören oder angehört haben, können Sie also in den Bundeswehrverband eintreten. Aber Sie müssen nicht, wenn Sie nicht wollen.

Doch Achtung: Wenn Ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr endet, hat das auf Ihre Mitgliedschaft keinen Einfluss. Sie bleibt weiterhin bestehen. Erst wenn Sie Ihren Austritt aus dem Bundeswehrverband erklären, indem Sie kündigen, ist die Mitgliedschaft beendet.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Bundeswehrverband ist ein finanziell unabhängiger Verein. Doch damit er sich finanzieren kann, braucht er die Beiträge der Mitglieder.

Seit Juli 2018 beträgt der Regelbeitrag 12 Euro monatlich. Ihn bezahlen Soldaten, zivile Mitarbeiter und Studenten, die an den Bundeswehr-Unis studieren.

Für ehemalige Angehörige der Bundeswehr beläuft sich der Beitrag auf 11 Euro pro Monat. Azubis, Beamtenanwärter, Familienmitglieder und Hinterbliebene bezahlen den halben Beitrag von 5,50 Euro monatlich.

Bei einigen anderen Personengruppen kann der Bundesvorstand auf Antrag bewilligen, dass sie ebenfalls nur den halben Beitrag bezahlen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Zeitsoldat waren und direkt nach Ihrer Dienstzeit eine Berufsausbildung anfangen. Oder wenn Sie arbeitslos werden.

Rutschen Sie in Hartz IV oder werden Sie zum Pflegefall, kann der Mitgliedsbeitrag sogar erlassen werden. Auch dafür müssen Sie aber einen entsprechenden Antrag stellen und Nachweise wie zum Beispiel einen Bescheid vorlegen.

Wie kann ich die Mitgliedschaft im Bundeswehrverband kündigen?

Möchten Sie dem Bundeswehrverband beitreten, müssen Sie einen schriftlichen Mitgliedsantrag einreichen. Das können Sie entweder per Online-Formular tun. Oder Sie laden sich den Antrag auf der Internetseite des Vereins www.dbwv.de herunter, füllen ihn aus und schicken ihn an den Verband. Dabei ist der Eintritt jederzeit, immer zum Ersten eines Monats möglich.

Beim Austritt ist es ähnlich. Um die Mitgliedschaft im Bundeswehrverband zu beenden, müssen Sie ebenfalls schriftlich kündigen. Dabei genügt die Textform. Textform heißt, dass Ihre Kündigung keine handschriftliche Unterschrift braucht. Aus diesem Grund können Sie den Austritt auch auf elektronischem Wege erklären.

Dazu können Sie das Kontaktformular auf der Verbands-Webseite nutzen. Oder Sie schicken die Kündigung per E-Mail an [email protected]. Selbstverständlich ist der klassische Weg per Brief genauso möglich. Ein Musterschreiben für Ihre Kündigung stellen wir Ihnen am Ende dieses Beitrags zur Verfügung. Daran können Sie sich orientieren.

Die Kündigung selbst können Sie ruhig kurz halten. Es reicht, wenn Sie erklären, dass Sie Ihre Mitgliedschaft nicht fortsetzen wollen. Begründen müssen Sie die Kündigung nicht. Und Sie brauchen auch eine erteilte Einzugsermächtigung nicht zu widerrufen. Denn wenn die Kündigung wirksam wird, erlischt das Lastschrift-Mandat automatisch.

Damit Ihre Kündigung sicher zugeordnet werden kann, sollten Sie aber Ihre Kundennummer angeben. Sie steht zum Beispiel auf dem Adresszettel, der auf dem Mitgliedermagazin klebt.

Beachten Sie die Kündigungsfrist!

Der Eintritt in den Bundeswehrverband ist immer zum Anfang eines Monats möglich. Im Unterschied dazu gibt es für Ihren Austritt nur vier mögliche Termine pro Jahr, nämlich den

  • 31. März,
  • 30. Juni,
  • 30. September oder
  • 31. Dezember.

Ihre Mitgliedschaft kann also jeweils zum Ende eines Quartals enden. Gleichzeitig müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten.

Wenn Sie dem Bundeswehrverband kündigen wollen, müssen Sie die Kündigung somit schon einige Zeit vor Ihrem gewünschten Austrittstermin einreichen. Sind Sie zu spät dran, ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen. Ihre Kündigung kann dann erst wieder zum nächsten Kündigungstermin drei Monate später berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie wollen zum 30. September austreten. Die dreimonatige Kündigungsfrist endet in diesem Fall am 30. Juni, denn 30.09. – 3 Monate = 30.06. Spätestens am 30. Juni muss Ihre Kündigung also bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Geht sie später ein, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft um drei Monate.

Tipp: In Ihrer Kündigung müssen Sie kein konkretes Datum angeben. Kündigen Sie deshalb am besten zum nächstmöglichen Termin. Auf diese Weise können Sie Ihr Schreiben jederzeit und unabhängig von Fristen abgeben. Und der Bundeswehrverband ermittelt daraufhin für Sie, wann Ihre Kündigung wirksam wird.

Bundeswehrverband kündigen: Musterbrief

Ihr Name
Anschrift

Deutscher BundeswehrVerband
Abteilung Service Center / Mitgliederverwaltung
Südstr. 123
53175 Bonn

Datum

Kündigung meiner Mitgliedschaft
Kundennummer: ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meinen Austritt aus dem Deutschen BundeswehrVerband. Die Kündigung erfolgt fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und unter Angabe des Zeitpunkts, an dem meine Mitgliedschaft endet. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift