Kündigung nach Elternzeit

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

babypause
Elternzeit

Das Elternsein an sich stellt vieles auf den Kopf. Manchmal auch den beruflichen Weg. Die Frage „will ich zurück“ oder zumindest „wann will ich zurück in den Job“ stellen sich wohl fast alle jungen Mütter früher oder später. Neben der persönlichen Vorstellung über das Elternsein kommen auch gesellschaftliche Zwänge, manchmal auch finanzielle Sorgen hinzu. Eine Kündigung nach der Elternzeit ist aber gar nicht so selten. Manchmal, einfach weil man als Mutter oder Vater feststellt, dass ein 40 Stunden Job nicht das Richtige ist. Manchmal stellt man aber auch nach der Elternzeit fest, dass einem der Chef kündigt. Vielleicht weil mit dem Kind auch die Ungewissheit ins Haus zieht. Wird es oft krank, klappt alles in der Betreuung? Dies sind Unsicherheiten, die nicht jedes Unternehmen tragen will. Vor allem Mütter haben es hier nicht einfach. Doch geht die Kündigung nach der Elternzeit einfach so? Egal ob eine Eigenkündigung oder durch die Firma. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Auch geben wir einen kurzen Ausblick auf das „danach“.

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Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitnehmer

Wann ist die Kündigung nach der Elternzeit möglich?

Die Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitnehmer ist sicher die schönere Variante. Die Gründe sind vielfältig. Der Wunsch nach Veränderung oder auch die Sehnsucht nach dem Nachwuchs. Das Leben ist nun einfach anders als vorher. Einer Eigenkündigung steht im Grunde nach der Elternzeit nichts im Weg. Erforderlich ist hier, dass die Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen (3 Monate nach §19 BerG, vertraglich kann aber was anders geregelt werden) eingehalten wird. Die Kündigung kann bereits während der Elternzeit ausgesprochen werden, sodass sie zum Ende des Erziehungsurlaubes wirksam wird. Aber, was kommt danach?

Ein neuer Job nach der Kündigung nach der Elternzeit

Aus finanzieller Sicht bietet es sich an, dass Sie bereits einen neuen Job im Ärmel haben. Vielleicht machen Sie sich auch Selbstständig?! Was aber, wenn nicht?

Kündigung nach der Elternzeit: Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Bei einer Eigenkündigung wird Ihnen wohl oder übel eine Sperrfrist durch das Arbeitsamt drohen. Nach der dreimonatigen Sperrzeit bekommen Sie 67% des pauschalisierten Nettogehaltes. Da weder Mutterschaftsgeld noch das Elterngeld zum Einkommen zählen, wird das Gehalt berücksichtigt, dass Sie (bei einjähriger Elternzeit) exakt zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit hatten. Ein Berechnungsbeispiel:

Martina hat von September 2013 bis Mitte Juli 2015 in dem Betrieb XY gearbeitet. Im Juli 2015 ging sie in den Mutterschutz und bekam Mutterschaftsgeld. Das Baby kommt Ende August zur Welt. Sie beantragt ein Jahr Elternzeit und kündigt form- und fristgerecht zum Ende der Elternzeit. Berechnungsgrundlage ist hier, nach derzeitigem Stand, August 2014 bis August 2015. Aber, die Monate in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wurde, werden bei der Höhe der Beiträge nicht berücksichtigt.

Noch etwas komplizierter wird es jedoch, wenn die Elternzeit zwei Jahre beträgt. Dann wird das Elterngeld nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet. Die Werte sind hier für jedes Jahr festgeschrieben. Die Höhe ist davon abhängig, welcher Abschluss vorliegt. So bekommt Martina wenn Sie zwar „nur“ eine Ausbildung gemacht hat, aber eigentlich richtig gut verdient hat, deutlich weniger als ihr zusteht. Dagegen bekommt Martina, wenn Sie ein Studium abgeschlossen hat, aber dafür richtig schlecht verdient hat, recht viel Arbeitslosengeld. Weitere Einzelheiten finden Sie anschaulich hier erklärt.

Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber

Wann ist die Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber möglich?

Der härtere Fall liegt vor, wenn nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber gekündigt wird. Der Arbeitgeber kann eine Kündigung nach der Elternzeit erst aussprechen, wenn der Arbeitnehmer wieder im Betrieb ist. Da der Arbeitgeber die Kündigung in der Regel fristgerecht aussprechen wird, bleiben Ihnen mindestens 4 Wochen bis zur Kündigung. Gut hat es der Arbeitnehmer, dessen Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Betriebe mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten müssen einen Kündigungsgrund angeben. Persönliche, verhaltensbedingte oder betrieblich veranlasste Gründe müssen dazu gegeben sein. Darüber hinaus werden hier aber sehr hohe Anforderungen an die vorliegenden Gründe geknüpft. Wenn der Arbeitnehmer also nicht erhebliche Dinge „falsch“ gemacht hat, so wird eine Kündigung nicht möglich sein.

Kündigung nach der Elternzeit im Kleinbetrieb

Anders sieht es bei Kündigung nach der Elternzeit im Kleinbetrieb aus. Diese Betriebe müssen für eine Kündigung keine Gründe angeben. Daher gibt es also eine gesetzliche Lücke solche Eltern vereinfacht zu kündigen. Arbeitgeber können sich, in diesem Fall, doch schnell unliebsamer „Eltern“ entledigen und gegen kinderlose Arbeitnehmer austauschen.

Kündigung nach der Elternzeit: Abfindung

Nach einer Kündigung könnte eine Abfindung ein kleiner Trost sein. Einen Anspruch darauf haben Sie jedoch leider nicht. Einzige Ausnahme hiervon: die betrieblich veranlasste Kündigung und eine entsprechende (tarif-) vertragliche Regelung.

Ganz aussichtslos ist die Abfindung jedoch nicht. Entweder der Betrieb bietet es Ihnen von sich aus an. Damit könnte beispielsweise das Abwarten einer Kündigungsfrist erkauft werden, indem ein Auflösungsvertrag geschlossen wird. Oder das Unternehmen hat eine Kündigungsschutzklage zu befürchten. Auch dann wird eine Abfindung angeboten.

Schlechter sind die Karten der Angestellten bei Kleinbetrieben. Da hier keine Gründe für eine Kündigung genannt werden müssen, sind die Aussichten im Kündigungsschutzprozess für den Arbeitnehmer eher schlecht. Entsprechend wird auch seltener eine Abfindung angeboten.

Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf eine Abfindung an. Verweigert er diese, suchen Sie juristischen Rat. Aber auch wenn Ihnen eine Abfindung angeboten wird. Nehmen Sie sie nicht gleich an. Ein Anwalt kann hier „mehr für Sie herauszuholen“.

Muster-Kündigung nach der Elternzeit

Musterschreiben: Arbeitgeberkündigung

Eine juristische Beratung ist bei schwierigen Fällen angeraten. Füllen Sie das Formular vor dem Ausdruck aus.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
hiermit entlassen wir Sie (aus betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen/ unzutreffendes streichen) fristgerecht zum __. (Monat) 20__, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin.

Sie haben eine Pflicht zur Anzeige der Kündigung gegenüber dem Arbeitsamt, soweit Sie Arbeitslosengeld beantragen wollen. Liegen zwischen dem Zeitpunkt indem Sie Kenntnis von der Entlassung erlangt haben und dem Kündigungszeitpunkt weniger als drei Monate, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, arbeitssuchend melden. Die Meldung können Sie bequem von zu Hause aus, online oder telefonisch, erledigen.

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

 

Musterschreiben: Arbeitgeberkündigung nach Elternzeit als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Musterschreiben: Arbeitnehmerkündigung

Das hier angebotene Musterschreiben muss entsprechend angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Arbeitgebers/ des Unternehmens
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

 

Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

ich plane nach meiner Elternzeit nicht in Ihr Unternehmen zurück zu kehren und kündige daher zum Ende der Elternzeit am ____ meinen Arbeitsvertrag.

Leider sehe ich in Ihrem Unternehmen nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche weiter Zusammenarbeit.

Bitte erstellen Sie mir ein Arbeitszeugnis nach Vorgabe der derzeitigen Rechtsprechung.
Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

 

Musterschreiben: Arbeitnehmerkündigung nach Elternzeit als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Was passiert mit Resturlaub bei einer Kündigung nach Elternzeit

Bei einer Kündigung, egal von welcher Seite, stellt sich immer die Frage, was mit dem Resturlaub passieren soll. Während der Elternzeit selbst sammeln sie keine Urlaubstage. Jedoch während des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen oder zu früh geborenen Kindern verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf insgesamt 12 Wochen. Waren Sie beispielsweise vor dem Mutterschutz auch noch krankgeschrieben, so kann es vorkommen, dass Sie Resturlaub aus dem Jahr vor der Geburt haben. Dieser wird grundsätzlich „mitgenommen“. Er verfällt also ausnahmsweise nicht zu einem bestimmten Datum im neuen Jahr. Den Resturlaub werden Sie entweder nach der Kündigung nehmen oder Ihr Unternehmen wird Ihnen den Resturlaub auszahlen. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten am besten darauf an. Hier gibt es von Unternehmen zu Unternehmen verschiedene Handhabungen.

Wer muss nach der Elternzeit kündigen?

Die Frage müsste wohl eher lauten, wer darf nach der Elternzeit kündigen. Der Arbeitnehmer immer. Die Frist ist einzuhalten ebenso wie das Schriftformerfordernis. Der Arbeitnehmer kann auch bereits in der Elternzeit zum Ende dieser kündigen, sodass er nicht mehr in den Betrieb muss.

Der Arbeitgeber hat es ein wenig schwerer. Kleinbetriebe können im Grunde immer unter Einhaltung von Frist und Form kündigen. Betriebe die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, können nur unter Angabe von Gründen kündigen. In Betracht kommt die Kündigung aus persönlichen, verhaltensbedingten oder betrieblichen Gründen. Diese Gründe müssen aber nicht nur objektiv vorliegen. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber zuvor abgemahnt haben oder einen Sozialplan erstellt haben. Sie sehen, gar nicht so einfach. Außerdem darf der Arbeitgeber erst dann die Kündigung aussprechen und damit die Kündigungsfrist zum Laufen bringen, wenn Sie wieder im Betrieb sind.

Was tun bei einer Kündigung nach der Elternzeit?

Wenn Ihnen gekündigt wurde, so sollten Sie in jedem Fall juristischen Rat suchen. Je größer Ihr Betrieb dabei ist, umso besser sind die Aussichten im Kündigungsschutzprozess. Dieser ist zwar grundsätzlich auf den Erhalt des Arbeitsplatzes ausgerichtet, nicht selten endet er aber in einem Vergleich und einer Abfindungszahlung.

Vereinbarkeit von Familie und BerufBeachten Sie diese Fristen

Um überhaupt eine Klage anzustreben, beachten Sie diese Fristen. Die Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden.

Außerdem müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis, beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, um keine Sperrzeit zu riskieren.