Rechnung abtreten: Beste Vorgehensweise

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Infos zu Rechnung abtreten
Sie können eine Rechnung abtreten, indem Sie eine entsprechende Erklärung abgeben.

Forderungen gegenüber einem Schuldner kann der Gläubiger ganz oder anteilig an einen Dritten übertragen. An der Forderung ändert sich dadurch nichts und auch der Schuldner bleibt der Gleiche. Nur an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt ein neuer Gläubiger. Da die Forderung auf ihn übertragen wurde, kann er sie nun auch geltend machen. Eine solche Übertragung nennt sich Abtretung oder Zession. Wir erklären, wie eine Zession durchgeführt wird und in welchen Formen sie möglich ist. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand einer Vorlage, wie Sie eine Rechnung abtreten können.

Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Für die Abtretung einer Forderung kann es verschiedene Gründe geben. So kann sie zum Beispiel dazu dienen, einen Kredit abzusichern. Genauso kann eine Forderung abgetreten werden, um die Liquidität eines Unternehmens zu sichern oder zu erhöhen. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie eine Rechnung abtreten, damit beispielsweise im Schadensfall eine Versicherung direkt mit dem Handwerksbetrieb abrechnen kann, der den Schaden behebt.

Wie genau so eine Forderungsabtretung funktioniert, welche Folgen sie hat und wie ein Mustertext für eine Abtretungserklärung aussehen kann, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem erklären wir den Unterschied zwischen dem Abtreten und dem Verkaufen einer Forderung.

Was genau ist eine Forderungsabtretung?

Von einer Abtretung wird gesprochen, wenn ein Gläubiger eine Forderung per Vertrag auf einen Dritten überträgt. Eine andere Bezeichnung für so eine Abtretung oder Übertragung lautet Zession. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft § 398 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dort heißt es:

„ Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“

Der Vertrag, den der bisherige Gläubiger mit dem Dritten schließt, nennt sich Abtretungsvertrag oder Abtretungserklärung. Der ursprüngliche Gläubiger ist der Zedent, der neue Gläubiger wird als Zessionar bezeichnet.

Wenn Sie eine Forderung abtreten, führen Sie ein Rechtsgeschäft durch, bei dem der Gläubiger ausgetauscht wird. Durch die Abtretung sind nämlich nicht mehr Sie der Gläubiger, sondern derjenige, an den Sie die Forderung abgetreten haben. Die Forderung selbst bleibt aber gleich und auch der Schuldner ändert sich nicht.

Aus Sicht des Schuldners bleibt nach der Zession im Prinzip alles beim Alten. Nur dass er jetzt nicht mehr Ihnen das Geld schuldet, sondern dem anderen, neuen Gläubiger. Vorausgesetzt, der Schuldner erfährt überhaupt davon, dass Sie die Forderung abgetreten haben. Dazu gleich mehr.

Drei Beispiele für eine Forderungsabtretung

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie so eine Forderungsabtretung in der Praxis abläuft, nennen wir Ihnen drei Beispiele.

1. Beispiel

Angenommen, Sie arbeiten als Unternehmer mit einem Lieferanten zusammen. Dieser Lieferant hat Ihnen Ware geliefert, die Sie an einen Kunden verkauft haben. Der Kunde ist mit der Zahlung aber im Verzug. Dadurch sind Sie der Gläubiger des Kunden und der Kunde ist Ihr Schuldner. Haben Sie die Rechnung des Lieferanten noch nicht bezahlt, sind Sie aber gleichzeitig auch der Schuldner des Lieferanten.

Um Ihre Schulden zu begleichen, können Sie nun Ihre Forderung dem Kunden gegenüber an den Lieferanten übertragen. Dadurch, dass Sie die Rechnung abtreten, wird Ihr Lieferant zum neuen Gläubiger des Kunden. Folglich kann der Lieferant den fälligen Betrag jetzt direkt vom Kunden einfordern.

2. Beispiel

Ein heftiger Sturm hat Ihr Dach abgedeckt. Nachdem Sie der Versicherung den Schaden gemeldet und eine Zusage für die Übernahme der Kosten erhalten haben, beauftragen Sie einen Dachdeckerbetrieb mit der Reparatur. In diesem Zuge unterschreiben Sie dem Dachdeckerbetrieb eine Erklärung, durch die Sie Ihre Forderung gegenüber der Versicherung an den Dachdeckbetrieb abtreten.

Die Forderungsabtretung hat zur Folge, dass der Dachbetrieb direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Sind die Arbeiten erledigt, schickt der Betrieb seine Rechnung also an die Versicherung und bekommt von ihr das Geld. Hätten Sie die Abtretungserklärung nicht abgegeben, müsste die Versicherung Ihnen das Geld auszahlen, damit Sie daraufhin die Rechnung für die Dachreparatur bezahlen können.

Aber: Auch wenn Sie die Forderung abgetreten haben, haften weiterhin Sie. Bezahlt die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise, sind Sie in der Pflicht und müssen die Differenz ausgleichen.

3. Beispiel

Sie nehmen einen Kredit bei der Bank auf. Um den Kredit abzusichern, hinterlegen Sie Ihre Lebensversicherung und treten die Rechte daran an die Bank ab. Sollte es dazu kommen, dass Sie die Kreditraten nicht bezahlen können, darf die Bank die Lebensversicherung verwerten. Sie kann sich also die Versicherungssumme auszahlen lassen, um damit Ihre Kreditschulden zu tilgen.

Für einen anderen Zweck als die Tilgung des Kredits darf die Bank die abgetretene Forderung aber nicht nutzen. Und sobald Sie den Kredit abbezahlt haben, ist die Abtretung nichtig und Sie sind wieder der Gläubiger, dem die Versicherungsleistung zusteht.

Welche Arten der Zession gibt es?

Zunächst einmal wird zwischen einer offenen und einer stillen Zession unterschieden. Hintergrund hierzu ist, dass eine Forderung abgetreten wird, wenn sich der alte und der neue Gläubiger darauf einigen. Der Schuldner bleibt außen vor. Meist erfährt er deshalb, wenn überhaupt, auch erst hinterher von einem Gläubigerwechsel. Und genau hier liegt auch der Unterschied zwischen einer offenen und einer stillen Zession:

  • Bei einer offenen Zession wird der Schuldner benachrichtigt, dass der Gläubiger gewechselt hat. Noch fällige Zahlungen leistet der Schuldner dann an den neuen Gläubiger.
  • Bei einer stillen Zession wird der Schuldner nicht über den Gläubigerwechsel informiert. Weil der Schuldner nichts davon erfährt, dass der bisherige Gläubiger die Forderung an einen Dritten abgetreten hat, leistet er seine Zahlungen weiterhin an den alten Gläubiger. Dieser wiederum ist dazu verpflichtet, das Geld an den neuen Gläubiger weiterzuleiten.

Doch in beiden Fällen greift ein Schuldnerschutz. Denn weil der Schuldner mit der Abtretung nichts zu tun hat, dürfen sich die Bedingungen für ihn auch nicht verschlechtern.

Verschiedene Formen der Abtretung nach Umfang

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Abtretung sind der Inhalt und der Umfang. In diesem Zusammenhang spielen vor allem folgende Arten eine Rolle:

  • Bei einer Rahmenzession tritt der Zedent alle oder nur einzelne Forderungen ab. Eine Variante von der Rahmenzession ist die Globalzession. Hier überträgt der Zedent sowohl alle bestehenden als auch die künftigen Forderungen auf den Zessionar.
  • Tritt der Zedent Forderungen nur bis zu einer bestimmten Höhe ab, handelt es sich um eine Mantelzession.
  • Eine Einzelsession liegt vor, wenn der Zedent nur eine einzige Forderung überträgt. Das kann erfolgen, indem er zum Beispiel eine Rechnung über einen höheren Betrag abtritt.
  • Eine Vorausabtretung kennzeichnet sich dadurch, dass der Zedent eine Forderung abtritt, die zwar eingeplant, aber noch nicht entstanden ist.
  • Die Sicherungszession kommt bei einer kurzfristigen Finanzierung zum Einsatz. Der Gläubiger nimmt dabei einen Zessionskredit auf und tritt als Sicherheit für diesen Kredit alle offenen Forderungen an die Bank ab.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Forderungsabtretung?

Wie schon erwähnt, einigen sich bei einer Forderungsabtretung der alte und der neue Gläubiger auf dieses Rechtsgeschäft. Ob der Schuldner damit einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Seine Zustimmung ist nicht notwendig, er muss noch nicht einmal über die Abtretung informiert werden.

Trotzdem gibt es ein paar Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der alte Gläubiger eine Forderung oder Rechnung an einen Dritten abtreten kann. Nämlich diese:

  • Der bisherige Gläubiger hat eine Forderung gegenüber einem Schuldner, die er abtreten kann.
  • Es handelt sich um eine pfändbare Forderung (§ 400 BGB).
  • Die Forderung muss übertragbar sein. Ist in dem Vertrag mit dem Schuldner vereinbart, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist, kann die Forderung nicht auf einen Dritten übertragen werden. Außerdem ist eine Abtretung nicht möglich, wenn sich dadurch der Inhalt der Forderung ändern würde. Diese Vorgaben stehen in § 399 BGB.
  • Es muss möglich sein, die Forderung klar und eindeutig zu bestimmen.
  • Der Zedent einigt sich mit dem Zessionar auf die Abtretung und der Zedent nimmt die abgetretene Forderung an. Die Vereinbarung wird in einem Vertrag festgehalten.
  • Für den Schuldner ergeben sich durch die Abtretung keine rechtlichen Nachteile.

Da sich aus Sicht des Schuldners durch die Abtretung – abgesehen vom neuen Gläubiger – letztlich nichts ändert, bleiben auch seine Rechte erhalten. Ist er mit der Forderung nicht einverstanden, kann er deshalb auch gegenüber dem neuen Gläubiger Einwände äußern oder Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. Das ist so in § 404 BGB geregelt.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Rechnung abtreten möchte?

Wollen Sie eine Rechnung abtreten und so die Rechte an einer Forderung auf einen Dritten übertragen, müssen Sie dem Zessionar die Abtretung erklären. Im Gegenzug muss der Zessionar die Abtretung annehmen. Diese Einigung halten Sie dann in einem schriftlichen Vertrag fest.

Für den Abtretungsvertrag ist keine besondere Form vorgeschrieben. Deshalb können Sie das Schriftstück recht frei gestalten. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Namen und den Namen des neuen Gläubigers aufführen und die Forderung präzise benennen. Außerdem muss der Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Eine Textvorlage zeigen wir Ihnen gleich.

Zuvor aber noch ein Hinweis: Entschließen Sie sich dazu, eine Forderung oder Rechnung abzutreten, handelt es sich dabei um eine freiwillige Willenserklärung. Die Abtretung erfolgt also, weil Sie das so möchten. Andersherum können Sie eine Abtretung nicht ohne Weiteres widerrufen.

Überlegen Sie es sich anders und möchten die Forderung zurück, können Sie also nicht durch einen Widerruf vom Abtretungsvertrag zurücktreten. Eine Rückabwicklung ist nur möglich, wenn Sie sich auch darauf wieder mit dem Zessionar einigen und einen neuen Abtretungsvertrag schließen.

Rechnung abtreten – ein Muster

Unser Muster zeigt, wie ein Abtretungsvertrag aussehen kann. Beachten Sie aber bitte, dass es sich um eine allgemeine Vorlage handelt. Wenn Sie eine Rechnung abtreten, sollten Sie nie ein Textmuster ungeprüft übernehmen. Passen Sie ein Musterschreiben immer auf Ihren Einzelfall an und lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten.

Abtretungsvertrag

zwischen

____________________ (Vor- und Nachname, Anschrift) ____________________

– als Abtretender / Zedent –

und

____________________ (Vor- und Nachname, Anschrift) ____________________

– als Abtretungsempfänger / Zessionar –

Die genannten Vertragsparteien treffen folgende Vereinbarungen:

1. Der Zedent hat eine Forderung gegenüber ____________________ (Vor- und Nachname des Schuldners, Anschrift) ____________________. Sie beläuft sich auf __________ Euro, zuzüglich ___ % Zinsen pro _______ seit dem ____________.

Die Forderung ist durch _______ (z.B. Rechnung mit Nummer) _______ dokumentiert.

2. Der Zedent tritt die Forderung in voller Höhe an den Zessionar ab.

3. Der Zessionar nimmt die Abtretung an. Er ist berechtigt, den Schuldner schriftlich über die Abtretung zu informieren.

4. Der Zedent garantiert, dass an der Forderung keine Rechte Dritter bestehen und eine Übertragung gemäß § 399 BGB nicht ausgeschlossen ist. Weiterhin haftet er für den Bestand der abgetretenen Forderung.

5. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere bezogen auf die Durchsetzbarkeit der Forderung, schließt der Zedent ausdrücklich aus.

______________________________
Ort, Datum

______________________________ ______________________________
Unterschrift Zedent Unterschrift Zessionar

Rechnung abtreten oder verkaufen – was ist der Unterschied?

Wenn Sie eine Rechnung abtreten, ist das nicht gleichbedeutend mit dem Verkauf der Forderung. Ein Forderungsverkauf wird auch als Factoring bezeichnet. Dabei kauft der neue Gläubiger, zum Beispiel eine Bank oder ein Factoring-Unternehmen, Ihnen die Forderung ab.

Der neue Gläubiger hat daraufhin alle Rechte und Pflichten, während Sie mit der Forderung nichts mehr zu tun haben. Ihr Geld bekommen Sie vom Käufer der Forderung. Er holt sich sein Geld dann von Ihrem ehemaligen Schuldner.

Für Sie als Gläubiger bringt ein Forderungsverkauf zwei Vorteile mit sich. Zum einen bekommen Sie das Geld direkt vom Käufer. Dadurch erhöht sich sofort Ihre Liquidität. Zum anderen haben Sie kein Ausfallrisiko mehr, falls der Kunde nicht bezahlt.

Allerdings möchte auch der Käufer etwas verdienen, wenn er Ihre Forderung kauft. Zumal er sich darum kümmern muss, die Forderung durchzusetzen und eben das Risiko eingeht, dass es zu einem Zahlungsausfall kommt. Deshalb haben Sie bei einem Verkauf höhere Kosten als bei einer bloßen Abtretung.